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LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 8 AL 89/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
Verfahrensgang
- SG Konstanz, 14.12.2016 - S 2 AL 479/15
- LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 8 AL 89/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 8 AL 89/17
Entsprechend dem Umfang des Vorbringens des Versicherten muss die Verwaltung in eine erneute Prüfung eintreten und den Antragsteller bescheiden (BSG, SozR 4-2700 § 8 Nr. 18). - BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87
Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 8 AL 89/17
Eine feste allgemeingültige zeitliche Grenze für die Unterscheidung zwischen gewöhnlichem oder vorübergehendem Aufenthalt existiert nicht, vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an (BSG, Urteil vom 22.03.1988 - 8/5a RKn 11/87, BeckRS 1988 30412486). - BVerfG, 30.12.1999 - 1 BvR 809/95
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer "Grenzgängerin" gegen Versagung von …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 8 AL 89/17
Unabhängig hiervon ergibt sich auch aus der vom Kläger zitierten Entscheidung (BVerfG, Beschluss vom 30.12.1999 - 1 BvR 809/95, juris RdNr. 11) zur Grundgesetzwidrigkeit nichts anderes.
- BSG, 04.02.1998 - B 9 V 16/96 R
Zugunstenverfahren - Rücknahme - Vertrauensschutz - unmittelbare Kriegseinwirkung …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 8 AL 89/17
Ziel des § 44 SGB X ist es, die Konfliktsituation zwischen der Bindungswirkung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes und der materiellen Gerechtigkeit zu Gunsten letzterer aufzulösen (BSG, SozR 3-1300 § 44 Nr. 24). - BVerfG, 02.07.1998 - 1 BvR 810/90
Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Ausschluß der rentenrechtlichen …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 8 AL 89/17
Nur wer sich im sozialen Verantwortungsbereich der Bundesrepublik Deutschland aufhält, soll von einer entsprechenden Absicherung profitieren, wer sich dagegen in ein ausländisches Rechts-, Wirtschafts- und Sozialsystem integriert, befindet sich für die Dauer dieser Integration im Verantwortungsbereich des ausländischen Sozialversicherungsträgers und partizipiert an dessen Sozialleistungen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 02.07.1998 - 1 BvR 810/90, juris RdNr.6 ff. zur rentenrechtlichen Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten; vgl. auch BSG, Urteil vom 31.08.2000 - B 4 RA 51/99 R, juris RdNr. 29 zur Vormerkung von Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten). - BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62
Wohnungsbauprämie
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 8 AL 89/17
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) hat der Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit größere Gestaltungsfreiheit als innerhalb der Eingriffsverwaltung (BVerfG, Beschluss vom 12.02.1964 - 1 BvL 12/62, BVerfGE 17, 210 - 224, juris RdNr. 24) und die vorgenommene Differenzierung begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. - BSG, 28.01.1981 - 9 RV 29/80
Zugunstenbescheid im sozialrechtlichen Verfahren - Wiederholte Ablehnung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 8 AL 89/17
Ist ein Verwaltungsakt rechtswidrig, hat der betroffene Bürger einen einklagbaren Anspruch auf Rücknahme des Verwaltungsaktes unabhängig davon, ob der Verwaltungsakt durch ein rechtskräftiges Urteil bestätigt wurde (BSGE 51, 139, 141). - BSG, 31.08.2000 - B 4 RA 51/99 R
Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten, Vormerkung bei …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 8 AL 89/17
Nur wer sich im sozialen Verantwortungsbereich der Bundesrepublik Deutschland aufhält, soll von einer entsprechenden Absicherung profitieren, wer sich dagegen in ein ausländisches Rechts-, Wirtschafts- und Sozialsystem integriert, befindet sich für die Dauer dieser Integration im Verantwortungsbereich des ausländischen Sozialversicherungsträgers und partizipiert an dessen Sozialleistungen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 02.07.1998 - 1 BvR 810/90, juris RdNr.6 ff. zur rentenrechtlichen Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten; vgl. auch BSG, Urteil vom 31.08.2000 - B 4 RA 51/99 R, juris RdNr. 29 zur Vormerkung von Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten).
- LSG Baden-Württemberg, 26.07.2019 - L 8 U 3980/18 In diesem Sinne beurteilt sich die Rechtswidrigkeit nach der damaligen Sach- und Rechtslage aus heutiger Sicht (…vgl. Schütze, a.a.O., RdNr. 10 m.w.N.; Senatsurteile vom 18.05.2018 L 8 R 4214/16 und L 8 AL 89/17 , unveröffentlicht).